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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen/Spielsachen.

 

Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen des Vermieters, Fa. Hausmann!

1. Vermietung

Der Vermieter übergibt die umseitige Mietsache in sauberen, funktionstüchtigen Zustand. Der Mieter bestätigt, die Hüpfburg/Spielsachen  in technisch einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand ohne erkennbare Mängel erhalten zu haben. Sollten beim Aufbau Schäden festgestellt werden, ist der Vermieter unbedingt sofort, vor Benutzung  zu informieren. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Mieter verpflichtet sich, diese schonend und sachgemäß zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.

Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang. Bei Rückgabe der Mietsache in beschädigtem Zustand, gleich welcher Art, schuldet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz. Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum und deren Adresse vom Mieter verwendet werden.

 

Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Verantwortung für Unfälle, bzw. für Personenschäden, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen, trägt. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.

 

Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie:

a.) Sachverständigenkosten

b.) Wertminderung

c.) Mietausfallkosten

wenn

a.) Der Schaden durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln des Mieters entstanden ist.

b.) Durch Verletzung der Aufsichtspflicht.

c.) Der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingtes Fehlverhalten entstanden ist.

 

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Obliegenheiten und Verpflichtungen dieses Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Mieter in vollem Umfang.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch Ausfall des Mietobjektes entstehen, und ist auch für entstandene Schäden an Dritte schad - und klaglos zu halten.

 

2. Auftragsrücktritt:

Beim Rücktritt vom Vertrag verrechnet der Vermieter bei Stornierung von 2 Wochen bis 1 Woche vor dem Buchungstermin 50%, danach 80% Stornogebühr. Beim Rücktritt am Buchungstermin entstehen 100% Stornogebühren.

Eine  kostenlose Schlechtwetterstorno (Sturm, Dauerregen)  ist bis einen Tag vor Verleihbeginn  möglich, und ist mit dem Vermieter vorab zu klären!

3. Liefer- und Abholservice:

Eine Abholung bzw. Rückgabe der Mietgegenstände ist ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.

Die Rückgabe kann am gleichen Tag bis 20Uhr oder am nächsten Tag bis 9Uhr früh erfolgen. Andernfalls wird ein weiterer Tagesmietpreis lt. Preisliste in Rechnung gestellt.

Alle aufblasbaren Mietsachen werden im Set mit einem Gebläse und Befestigungsstäben funktionstüchtig und ordnungsgemäß ausgeliefert.

 

4. Zahlung

Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist vollständig ohne Abzug vor Abholung oder Beginn der Veranstaltung in bar zu leisten. Bei Selbstaufbau ist darauf zu achten, dass die Mietsache ordnungsgemäß sauber und trocken zusammengelegt wird. Ist dies nicht der Fall, wird für das Auseinanderlegen und erneute Zusammenlegen und gegebenenfalls die Trocknung und Säuberung je nach Zeitaufwand zusätzlich pro angefangener Stunde ein Beitrag von Euro 35.-  in Rechnung gestellt.

5. Auftrag

Der Mietvertrag kommt erst nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrags beim Vermieter zustande.

 

6. Sicherheitsbestimmungen

Dem Vertrag sind die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu entnehmen! Der Mieter bestätigt diese durch Unterschrift auf dem Mietvertrag.

 

7. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

 

Für alle Streitigkeiten aus diesem oder über diesen Vertrag wird  die Zuständigkeit  des BG Bruck an der Mur bzw. LG Leoben  vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlich zulässigen Bestimmungen.

Über die Zustellung und Abholung sowie Auf - und Abbau muß vorweg abgeklärt werden.

Die Kaution beträgt : € 150.-

Der Mieter verpflichtet sich folgende Punkte einzuhalten und die AGB´s zu akzeptieren:

  • Die Burg, die Spielsachen, das Leihinventar sowie Zubehör werden in einwandfreiem und sauberem Zustand übergeben und vom Mieter übernommen. Für die Reinigung der Hüpfburg ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich. Sämtliche Gegenstände und  jeglicher  Unrat  (z.B.  Taschentücher,  Spielzeug,  Konfetti,  Laub,  Gras  etc.)  sind  von  den  Mietobjekten zu entfernen. Die Mietobjekte sind von Schmutz zu reinigen und trocken zu legen. ACHTUNG: Auch lediglich feuchte Hüpfburgen beginnen zu modern, weshalb jede Hüpfburg „staubtrocken“ zurückgegeben werden muss. Jedes Mietobjekt wird bei Rückgabe bzw. Rücknahme durch den Vermieter kontrolliert. Sollte das Mietobjekt nicht oder ungenügend gereinigt sein, so wird der Vermieter dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung stellen.

  • Bei Stromausfall, beginnender Regen oder mittlerem Wind müssen alle Kinder die Hüpfburg/Spielgerät umgehend verlassen. Bei Regen muss das Gebläse abgesteckt und unverzüglich ins Trockene gebracht werden, und das Mietobjekt so gut als möglich abgedeckt werden!

  • Einige Kinder versuchen immer wieder die Sicherheitsnetze, welche die Hüpfburg
    begrenzen, als „Sprungwand“ zu benutzen. Die Sicherheitsnetze sind nicht dazu
    geeignet sich von diesen „zurückfedern“ zu lassen. „Reinspringen“ und „Rückfedern“
    zerstört die Sicherheitsnetze/-wände!
    • Die Seitenwände sind nicht zu besteigen!! Absturzgefahr!!
    • Ziehen Sie bitte die Hüpfburg niemals alleine an einer Schlaufe für die Bodenanker.
    Wenn Sie die Hüpfburg an einen anderen Platz stellen möchten, bitte immer mit
    mehreren Personen gleichzeitig an mehreren Schlaufen anpacken.
    • Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände in das
    Gebläse einführen. Der Luftschlauch zwischen Gebläse und Burg darf nicht geknickt
    werden, um eine reibungslose, permanente Luftzufuhr zu gewährleisten. Das sollte
    regelmäßig kontrolliert werden.

  • Bestehende Mängel sind dem Vermieter vor Inbetriebnahme des Mietobjekts zu melden (Mail, SMS, Telefon). Die Mängel sind möglichst mit Fotos zu belegen. Schäden, die während des Betriebes des Mietobjektes entstanden sind, sind dem Vermieter spätestens bei Rückgabe zu melden.

  • Reparaturkosten von fahrlässig oder mutwillig verursachten Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

  • Außerhalb der Betriebszeiten ist der Mieter für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts verantwortlich. Der Mieter haftet für Schäden (inkl. Diebstahl) am Mietobjekt, die aufgrund ungenügender Betreuungs- und/oder Bewachungspflicht zurückzuführen sind, ungeachtet, ob die Schäden vom Mieter oder Drittpersonen verursacht werden.

  • Die Burg, die Spielsachen, das Leihinventar sowie Zubehör werden in einwandfreiem und sauberem Zustand übergeben und vom Mieter übernommen. 

  • Der Mieter hat die Mietgegenstände in jenem Zustand zurückzubringen so wie er sie übernommen hat. 

  • Der richtige Auf- und Abbau der Spielsachen/Leihinventar muss von Personen erfolgen, welche zuvor sachgemäß eingeschult worden sind.

  • Nach dem Aufbauen hat der Mieter die Mietgegenstände auf sichtbare und auffallende Schäden zu kontrollieren. Sollten Schäden bemerkt werden sind diese sofort dem Vermieter zu melden.

  • Die aufblasbaren Spielsachen sind während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen, welchem die Betriebsregeln bekannt sind, zu beaufsichtigen.

Die Aufsichtsperson muss sicherstellen dass:

  • die Hüpfburg/Spielsachen nicht überlastet wird

  • kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt und dergleichen mehr.

  • Schuhe, Halsketten, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen oder das Material beschädigen könnte vor der Benützung entfernt werden.

 

Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden!

  • Schäden die mutwillig, oder durch unsachgemäßen Betrieb oder Behandlung (Verschmutzungen, Nässe) entstanden sind werden im vollem Umfang dem Mieter lt. AGB in Rechnung gestellt.

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